Landrat
Lothar Wölfle nimmt Stellung zur Finanzierungsvereinbarung
Lothar
Wölfle weist die Vorwürfe, einen Geheimvertrag abgeschlossen zu haben, von
sich.
Markdorf sz Landrat Lothar Wölfle
wehrt sich gegen die Vorwürfe, mit Markdorfs damaligem Bürgermeister Bernd
Gerber einen Vertrag zur Finanzierung der Südumfahrung abgeschlossen zu haben,
ohne dabei die politischen Gremien einbezogen zu haben.
„Der Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen obliegt dem
Bürgermeister, der Vollzug von Kreistagsbeschlüssen obliegt dem Landrat“,
stellt Wölfle fest. Es sei ein normaler Vorgang, dass das politische Gremium
die Eckdaten von Vereinbarungen beschließe. Die konkrete Ausformulierung sei
dann Angelegenheit der Verwaltung. Es sei zumindest im Kreistag nicht
üblich, über den Vollzug von Verträgen zu berichten, sofern dies nicht vom
Gremium explizit gewünscht werde. „Dies hätte aber geschehen können“, räumt der
Landrat in seiner schriftlichen Stellungnahme ein. Wölfle verweist darauf, dass
seit Beginn der Planung der Ortsumfahrung die Teilung der nicht durch Zuschüsse
gedeckten Kosten zwischen Stadt und Kreis Geschäftsgrundlage war. „Dies wurde
durch Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Markdorf und des Kreistags des
Bodenseekreises – erstmals am 3. April 2001 – bestätigt“, teilt Wölfle mit.
Die 2013 beschlossene Vereinbarung sei der Vollzug
gültiger Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse. Die Vereinbarung zwischen der
Stadt Markdorf und dem Bodenseekreis vom
15. Juli/19. August 2013 ist der Vollzug gültiger Gemeinderats- und
Kreistagsbeschlüsse, in Markdorf zusätzlich bestätigt durch einen
Bürgerentscheid. Bürgermeister und Landrat hätten diesen im Rahmen ihrer
Vertretungskompetenz für Gemeinde beziehungsweise Landkreis sowie der durch die
Gremien vorgegebenen inhaltlichen Beschlusslage geschlossen. „Damit ist die
Vereinbarung gültig“, betont Wölfle. Wenn man den Verwaltungen von Stadt und
Landkreis einen Vorwurf machen könne, dann nur den, diesen Vertrag nicht schon
eher nach den Gremienbeschlüssen geschlossen zu haben. Denn Mitte 2013 seien
schon rund 1,2 Millionen Euro für Planungsleistungen ausgegeben und abgerechnet
worden. „Es war daher notwendig, die tatsächlich gelebte Vereinbarung – endlich
– auch schriftlich zu fixieren.“
Zum Vorwurf der fehlenden Kostendeckelung argumentiert
der Landrat: „Eine Kostendeckelung widerspricht der Geschäftsgrundlage der
hälftigen Teilung der nicht von Zuschüssen gedeckten Kosten und wäre vom
Landkreis nie akzeptiert worden, weil damit das Risiko von Kostensteigerungen
einseitig auf den Landkreis abgewälzt worden wäre.“ Die Kostensteigerungen
seien im Wesentlichen auf gestiegene Baukosten zurückzuführen. Hinzu komme die
geänderte Förderpraxis des Landes Baden-Württemberg in der vergangenen
Legislaturperiode. „Allein diese führt überschlägig zu einer Mehrbelastung der
kommunalen Seite von insgesamt rund sechs Millionen Euro, für Stadt und
Landkreis also jeweils ein Mehr von drei Millionen Euro“, rechnet der Landrat
in seiner Stellungnahme vor. Nach früherer Förderpraxis hätten Stadt und
Landkreis jeweils rund 3,5 Millionen Euro zu bezahlen gehabt. Nichtöffentlich
wurde über diesen Sachstand der Ausschuss für Umwelt und Technik am 5. Dezember
informiert.
Sollte die Südumfahrung in das nächste Förderprogramm
aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden, dann muss
mit dem Bau spätestens im Januar 2020 begonnen werden. „Die Verwaltung strebt
einen Baubeginn Mitte 2019 an“, heißt es in einem Aktenvermerk zur jüngsten Sitzung
des Kreisausschusses für Umwelt und Technik.