Straßenbau: Kreistag will weitere Resolution beschließen

Im Hinblick auf den Bundesverkehrswegeplan 2015 gibt das Land am Mittwoch eine neue Prioritätenliste bekannt

Auf einer Straßenkonferenz in Stuttgart wird die Landesregierung am kommenden Mittwoch bekannt geben, mit welcher Priorisierung sie Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmelden wird. Tags zuvor wird der Kreistag des Bodenseekreises voraussichtlich eine weitere Resolution verabschieden.

Das Gremium appelliert einmal mehr an die Verantwortlichen in Bund und Land, die notwendigen Mittel für die planfestgestellten Straßenbaumaßnahmen in der Region zur Verfügung zu stellen. Die Resolution bezieht sich dabei nicht nur auf die für den Bundesverkehrswegeplan anzumeldenden B 31-Abschnitte Friedrichshafen-West und Überlingen-Ost, sondern auch auf die als Kreisstraße geplante Südumfahrung Kehlen. Darüber hinaus fordert der Kreistag, die Planung der noch nicht planfestgestellten Maßnahmen zügig voran zu treiben. Dabei handelt es sich um die B 30-Ortsumfahrung Meckenbeuren sowie die Umfahrungen Kluftern, Markdorf, Bermatingen und Salem-Neufrach. Schließlich enthält die Resolution auch noch die Forderung nach Planungsbeginn für die weiteren Teilstücke des Planfalls 7.5 und Freigabe der dafür erforderlichen Planungsmittel. Im Einzelnen sind das der B 31-Abschnitt zwischen Immenstaad und Meersburg, der Ausbau der Landesstraße 207 zwischen Echbeck und Urnau und der dreispurige Ausbau der B 31 zwischen Friedrichshafen und Lindau.

Den letztgenannten Abschnitt hatte der Kreistag beim Land eigentlich als vierspurigen Ausbau für den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. In der Liste der vom Land wiederum beim Bund anzumeldenden Straßenbaumaßnahmen fehlt das Vorhaben allerdings. Das Land begründet das damit, dass hier eine „Zwischenlösung“ angedacht sei – eben ein dreispuriger Ausbau. Und ein solcher gilt lediglich als technische Erweiterung und muss nicht im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt werden.

 

Da das Hauptproblem im Straßenbau insgesamt weiterhin die Finanzierbarkeit ist und der Bund bei weitem zu wenig Mittel zur Verfügung stellt, hält die Landesregierung im Hinblick auf den Bundesverkehrswegeplan eine erneute Priorisierung der anzumeldenden Maßnahmen für erforderlich. Inwiefern sich der Bund daran orientieren wird, ist allerdings offen. Zumal er sich von der im vergangenen Jahr aufgestellten Prioritätenliste des Landes auch nicht hat abhalten lassen, mit den Bauarbeiten für die Ortsumfahrung Unlingen zu beginnen, obwohl die B 31 Friedrichshafen–West als deutlich dringlicher eingestuft war. Da mittlerweile die Verlegung des Mühlbachs als vorbereitende Maßnahme für den Bau der B 31 begonnen hat, geht die Kreisverwaltung davon aus, dass die Straße im neuen Bundesverkehrswegeplan nicht mehr in den vordringlichen Bedarf, sondern bereits als laufendes Vorhaben eingestuft wird.

IHK kritisiert Mittelverteilung

Wie viel Geld der Bund künftig insgesamt für den Straßenbau bereit stellen wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Verschlechtert werden die Chancen für die noch nicht planfestgestellten weiteren B 30- und B 31-Abschnitte im Bodenseekreis allerdings schon allein dadurch, dass die Bundesregierung die Mittel künftig nicht mehr im Verhältnis 50:50 auf Autobahnen und Bundesstraßen verteilen will, sondern im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel zugunsten der Autobahnen – wie es bereits der Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 vorsieht.

Kritik an diesen Planungen übt in einer Pressemitteilung die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben. „Im Hinblick auf unseren ländlichen Raum und die regionalen Bundesstraßen droht der Regierungsbezirk Tübingen damit erneut hinten runterzufallen“, sagt deren Präsident Heinrich Grieshaber. „Uns wurde vor mehr als 30 Jahren zugesagt, als Ersatz für dringend benötigte Autobahnen gut ausgebaute Bundesstraßen zu erhalten. Dieses Versprechen wurde bislang nicht eingelöst", kritisiert Grieshaber.

(Erschienen: 15.11.2013 10:30)