B 31: Der juristische Streit geht
weiter
(FRIEDRICHSHAFEN/mh) Zu früh gefreut?
Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der B 31-neu im Westen Friedrichshafens
bleibt juristisch umstritten. Die Gegner der Trassenführung haben sich jetzt an
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewandt.
Nichtzulassungsbeschwerde
– so nennen Juristen das Instrument, mit dem der Bund für Umwelt und
Naturschutz in Deutschland (BUND) die nächste Runde im Ringen um den Bau der B
31-neu Friedrichshafen-West einläutet. Im Sommer hatte der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim mehrere Klagen der Straßenkritiker gegen den
Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Entlastungsstraße zurückgewiesen. Das
Gericht hatte dem Fall auch keine grundsätzliche Bedeutung zugemessen und
deshalb eine Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht nicht
zugelassen. Gegen letztere Einschätzung wehrt sich der BUND mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde.
Die anderen Kläger gegen das Projekt haben auf weitere juristische Schritte
verzichtet.
Noch liegt
die Begründung der Beschwerde nicht schriftlich vor, vier Wochen hat Dr. Tobias
Lieber, der Rechtsanwalt des BUND, dafür Zeit. Gegenüber der SZ betonte er,
dass es um naturschutzrechtliche Belange (vor allem um den Schutz der
Bachmuschel) und um grundsätzliche Fragen zum Verfahren gehe. Laut Lieber will
der BUND durch weiteren juristischen Streit das Verfahren und damit den
Baubeginn nicht nur einfach in die Länge ziehen. Man wisse um das Thema, es
stehe aber nicht im Vordergrund, sagte der Jurist. Zugleich verwies Lieber
darauf, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung habe. Mit dem Bau
könnte man also – rein theoretisch – trotzdem beginnen.
Gleichwohl
ist auch richtig, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der B 31 jetzt
noch nicht rechtskräftig ist. Das wird den politischen Kampf um das nötige Geld
für das Projekt nicht erleichtern.
Verfahrensdauer
ist unklar
Wie lange
sich das Verfahren hinzieht, ist schwer zu sagen. Am schnellsten kommt es zum
Ende, wenn das höchste Verwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig die Beschwerde
als nicht stichhaltig zurückweist. Das kann innerhalb einiger Wochen geschehen.
Dann bleibt dem BUND nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht. Dort käme
man aber nur zum Zuge, wenn man nachweisen würde, dass Grundrechte verletzt
worden sind.
Gibt das
Leipziger Gericht der Beschwerde statt, kommt es zu einer mündlichen
Revisionsverhandlung. Mit einem Urteil ist dann erst in einigen Monaten zu
rechnen. Rechtsanwalt Lieber spricht sogar von „bis zu zwei Jahren“. Obsiegt
dann der BUND, müsste die Planung wahrscheinlich wieder ganz von vorne
beginnen, was viele Jahre dauern könnte. Verlieren die Naturschützer, bliebe
wiederum nur der Gang nach Karlsruhe.
Oberbürgermeister
Andreas Brand betonte gegenüber der SZ, dass er „auf der Grundlage der
Beschlusslage unverändert öffentlich und politisch auf eine schnellstmögliche Realisierung
der B 31 hinarbeiten“ will.
(Erschienen: 18.12.2009 07:20)