B 31: Der juristische Streit geht weiter

(FRIEDRICHSHAFEN/mh) Zu früh gefreut? Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der B 31-neu im Westen Friedrichshafens bleibt juristisch umstritten. Die Gegner der Trassenführung haben sich jetzt an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewandt.

Nichtzulassungsbeschwerde – so nennen Juristen das Instrument, mit dem der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) die nächste Runde im Ringen um den Bau der B 31-neu Friedrichshafen-West einläutet. Im Sommer hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mehrere Klagen der Straßenkritiker gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Entlastungsstraße zurückgewiesen. Das Gericht hatte dem Fall auch keine grundsätzliche Bedeutung zugemessen und deshalb eine Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen letztere Einschätzung wehrt sich der BUND mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde. Die anderen Kläger gegen das Projekt haben auf weitere juristische Schritte verzichtet.

Noch liegt die Begründung der Beschwerde nicht schriftlich vor, vier Wochen hat Dr. Tobias Lieber, der Rechtsanwalt des BUND, dafür Zeit. Gegenüber der SZ betonte er, dass es um naturschutzrechtliche Belange (vor allem um den Schutz der Bachmuschel) und um grundsätzliche Fragen zum Verfahren gehe. Laut Lieber will der BUND durch weiteren juristischen Streit das Verfahren und damit den Baubeginn nicht nur einfach in die Länge ziehen. Man wisse um das Thema, es stehe aber nicht im Vordergrund, sagte der Jurist. Zugleich verwies Lieber darauf, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung habe. Mit dem Bau könnte man also – rein theoretisch – trotzdem beginnen.

Gleichwohl ist auch richtig, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der B 31 jetzt noch nicht rechtskräftig ist. Das wird den politischen Kampf um das nötige Geld für das Projekt nicht erleichtern.

Verfahrensdauer ist unklar

Wie lange sich das Verfahren hinzieht, ist schwer zu sagen. Am schnellsten kommt es zum Ende, wenn das höchste Verwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig die Beschwerde als nicht stichhaltig zurückweist. Das kann innerhalb einiger Wochen geschehen. Dann bleibt dem BUND nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht. Dort käme man aber nur zum Zuge, wenn man nachweisen würde, dass Grundrechte verletzt worden sind.

Gibt das Leipziger Gericht der Beschwerde statt, kommt es zu einer mündlichen Revisionsverhandlung. Mit einem Urteil ist dann erst in einigen Monaten zu rechnen. Rechtsanwalt Lieber spricht sogar von „bis zu zwei Jahren“. Obsiegt dann der BUND, müsste die Planung wahrscheinlich wieder ganz von vorne beginnen, was viele Jahre dauern könnte. Verlieren die Naturschützer, bliebe wiederum nur der Gang nach Karlsruhe.

Oberbürgermeister Andreas Brand betonte gegenüber der SZ, dass er „auf der Grundlage der Beschlusslage unverändert öffentlich und politisch auf eine schnellstmögliche Realisierung der B 31 hinarbeiten“ will.

(Erschienen: 18.12.2009 07:20)