Planfeststellung der Südumfahrung Markdorf ist bestätigt

Ein Landwirt aus Kluftern hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Südumfahrung Markdorf geklagt. Das Verwaltungsgerichts Sigmaringen wies die Klage im Januar ab. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat nun die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt. Das Sigmaringer Urteil ist damit rechtskräftig. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes ist unanfechtbar.

 

Der Landwirt hat zahlreiche eigene oder gepachtete Flächen im Gebiet des geplanten Neubaus der Südumfahrung. Die Klage stützte sich auf zwei Argumentationslinien. Zum einen, ob die rechtlichen Anforderungen des Straßengesetzes an eine Kreisstraße vorliegen, insbesondere, dass der für die K 7743 neu zu erwartende Verkehr nach Qualität und Quantität als vorwiegend überörtlicher Verkehr einzuordnen sei. Das Verwaltungsgericht (VG) bejahte dies und der Verwaltungsgerichtshof (VGH) stimmte dieser Bewertung jetzt ebenfalls zu. Sie sei rechtsfehlerfrei, heißt es in einer Mitteilung des VGH.

 

Die zweite Argumentationslinie des Klägers, die Maßnahmen bezüglich der Verlegung des Segelfluggeländes hätten nicht als "notwendige Folgemaßnahmen" festgelegt werden dürfen, weist das VGH ebenfalls zurück. Zudem sieht das VGH hier keine Verletzung eigener Rechte des Landwirts, weil der Beklagte, zuständig ist das Regierungspräsidium Tübingen, auf eine Inanspruchnahme eines möglicherweise in Frage kommenden Grundstücks verzichtet habe.