Laut einem ausführlichen
Artikel einer großen überörtlichen Zeitung, will Landrat Wölfle ein
Mediationsverfahren für die geplante Verbindung von der B31neu (Westumgehung
Friedrichshafen) zur ebenfalls geplanten Markdorfer Südumfahrung durchführen.
Durch das angestrebte Mediationsverfahren
soll eine gerichtliche Auseinadersetzung um den Trassenverlauf dieser
Verbindung vermieden werden.
Amtlicherseits ist ein
Trassenverlauf vom Spaltensteiner Knoten entlang der Bahnlinie bis zur
Südumfahrung Markdorf beschlossen.
Diese Lösung würde für
Kluftern eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung von über 20.000
Fahrzeugen bringen und dicht besiedelte Wohngebiete belasten.
Die Bürgerinitiative
ProKluftern schlägt daher eine andere Trassenführung vor, die bei korrekt
ausgeführtem Lärmschutz, bedeutend weniger Beeinträchtigungen mit sich bringen
würde. Zusätzlich wäre diese Lösung fast um die Hälfte günstiger.
Eine Mediation, die nach
gesetzlichen Vorgaben verläuft, wäre ein gutes Mittel um alle betroffenen
Parteien zusammenzubringen und mit Hilfe eines professionellen Mediators nach
einer tragbaren Lösung für alle Beteiligen zu suchen.
Nach dem geltenden
Mediationsgesetz bestimmen die Konfliktparteien den Mediator. Dies kann nur einstimmig erfolgen.
Wäre dann nicht der erste
Schritt, zuerst einmal die Konfliktparteien an einem runden Tisch zu bringen,
um gemeinsam nach einem geeigneten Mediator zu suchen?
Warum ist die Ausschreibung
des Mediators in Planung, obwohl bisher noch nicht einmal die Konfliktparteien benannt
und angesprochen wurden?
Macht der Landrat hier nicht
den 2. oder sogar 3. Schritt vor dem ersten und belastet damit unnötigerweise
die angestrebte Mediation?
Artur Rudolf
88048 Friedrichshafen