Markdorf

25.06.2011 .

Verkehr Kommunalpolitik

Südumfahrung verzögert sich

Beim Regierungspräsidium (RP) Tübingen rechnet man aufgrund der öffentlichen Auslegung der geänderten Pläne mit einer rund halbjährigen Verzögerung in Sachen Südumfahrung-Baureife. Diese behördeninterne Einschätzung teilte RP-Pressesprecher Axel Bernhard auf Anfrage des SÜDKURIER mit.

Ein Planfeststellungsbeschluss und damit die Baureife des Vorhabens sei definitiv nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten, bestätigte Bernhard die Berichterstattung in unserer Mittwochsausgabe. Der bislang auf diesen Juli vorgesehene Erörterungstermin vor Ort in Markdorf sei aber lediglich „angedacht“ auf der Arbeitsebene der Behörde gewesen, nicht jedoch festgesetzt. Als Begründung für die erneute Auslegung der Pläne benannte Bernhard die umfangreichen Änderungen, die nach der Bearbeitung der Einwendungen vorgenommen hätten werden müssen. Inhaltlich und auch wegen zwischenzeitlich verschärfter Vorgaben seien die Änderungen zu gravierend gewesen, als dass man sie in einem Erörterungstermin hätte abschließend abhandeln können, sagte Bernhard.

Nach derzeitigem Planungsstand geht man beim RP davon aus, dass ein Planfeststellungsbeschluss, der die rechtliche Baureife schafft, frühestens im Frühling, eher aber im Vorsommer 2012 gefällt werden kann. Dies hänge aber laut Bernhard vor allem davon ab, wie viele und in welchem Ausmaß inhaltlich stichhaltige Einwendungen gegen die geänderten Planunterlagen eingehen werden. Die Unterlagen liegen von kommendem Montag bis Dienstag, 26. Juli, in den Rathäusern von Markdorf, Friedrichshafen und erstmals auch Stetten aus. Einwendungen können bis zum 9. August schriftlich ans RP oder an die jeweiligen Rathäuser gerichtet werden. Die dürfen sich allerdings nur auf die geänderten Pläne beziehen, nicht auf die ursprünglichen und bereits abgearbeiteten Pläne, betont Bernhard. Eine Ausnahme gibt es in Stetten: Weil dort erstmals ausgelegt wird, sind dort auch Einwendungen gegen die ursprünglichen Pläne möglich.

Stand jetzt, so schätzt Bernhard, könne der neue Erörterungstermin fürs Jahresende ins Auge gefasst werden – vorbehaltlich natürlich der zu erwartenden Einwendungen. Ähnliches gelte auch für den Erörterungstermin selbst. Je nachdem, wie die abschließende Behandlung der Einwendungen vor Ort ausgehen wird, könnte sich auch der Beschluss nochmals verzögern. „Man ist ja auch nicht gefeit dagegen, dass man dort nicht ohne weiteren Hausaufgaben heimgeht“, gibt sich Bernhard vorsichtig hinsichtlich einer Prognose.