Friedrichshafen

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B 31: Bagger müssen länger warten

Die juristischen Auseinandersetzungen um den Bau der West-Umgehung von Friedrichshafen gehen in eine neue Runde. Die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft werden.

Friedrichshafen – Das ist keine schöne Bescherung kurz vor dem Weihnachtsfest. Nachdem die Gegner der aktuellen Planung zur West-Umgehung im Zuge der Bundesstraße 31 auch die letzten Rechtsmittel ausschöpfen, gibt es immer noch keine Planungssicherheit für diese so wichtige Straßenbaumaßnahme, die von großen Teilen der Bevölkerung seit Jahrzehnten herbeigesehnt wird.

Nach der ausgiebigen Erörterung aller Einwendungen erließ das Regierungspräsidium Tübingen Ende Juni 2008 den Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen wurde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt. Nach zwei Verhandlungstagen im Juli 2009 vor Ort in Friedrichshafen wies das Gericht die Klagen zurück. Im Urteil wurde eine Revision ausgeschlossen.

Innerhalb der Frist, in der Rechtsmittel eingelegt werden können, wurde fristgerecht zumindest eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Wer hinter diesem juristischen Schritt steckt, ist der Stadt noch unbekannt.

Wie sich das Verfahren insgesamt zeitlich auswirkt, steht augenblicklich in den Sternen. Nach Angabe der Juristen haben die Antragsteller einen Monat Zeit, um ihre Beschwerde zu begründen. Bewerten die Richter am Bundesverwaltungsgericht diese Beschwerde als nicht stichhaltig, kann dieses Leipziger Gericht ohne mündliche Verhandlung die Beschwerde per Beschluss zurückweisen. Würde dieser Fall eintreten, könnte mit der Entscheidung bis Mitte 2010 gerechnet werden. Sollte die Beschwerde jedoch Erfolg haben, steht eine Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht an. In diesem Fall kann sich das Verfahren noch länger als ein Jahr hinziehen.

 „Ungeachtet der jetzt eingelegten Beschwerde werde ich auf der Grundlage unserer Beschlüsse unverändert öffentlich und politisch auf eine schnellstmögliche Realisierung der B 31 hinarbeiten“, erklärte dazu gestern Oberbürgermeister Andreas Brand.

Betont wird in diesem Zusammenhang, dass der Grunderwerb, der für den Bau der Umgehungsstraße notwendig ist, planmäßig weitergeht.

Viel größere Sorgen bereiten der Stadt die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen im Lande. Solange nämlich der Planfeststellungsbeschluss nicht rechtskräftig ist, dürfte es ungemein schwierig werden, Zusagen für die Finanzierung dieser Straße zu erhalten. In der Vergangenheit konnten sich die verantwortlichen Politiker in Stuttgart und Berlin immer auf die Position zurückziehen, dass vor Ort erst einmal rechtskräftige Pläne vorhanden sein müssten. Dann könne über Geld geredet werden.