B 31 neu kann kommen:
Bundesverwaltungsgericht lässt Revision nicht zu
„Der
heutige Tag ist für die Stadt Friedrichshafen, aber auch für die ganze
Bodenseeregion ein bedeutender Meilenstein. Nachdem zuvor über viele Jahre
hinweg dieses wichtige Straßenbauvorhaben geplant und erörtert wurde, hatte der
Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit dieser Planungen und des Beschlusses
bestätigt.
Nachdem
in dem Urteil des VGH vom Juli 2009 beide Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen zur Verlegung der
B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen abgewiesen wurden und die Revision
dagegen nicht zugelassen wurde, wird der Planfeststellungsbeschluss des
Regierungspräsidiums Tübingen endgültig rechtskräftig.
Die
Begründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt zwar noch nicht vor, dass aber
die Revision nicht zugelassen wurde, bestätigt jedenfalls die Rechtmäßigkeit
des Planfeststellungsbeschlusses.
„Nun ist endgültig der Boden für diesen so
bedeutenden Straßenbau bereitet“. Regierungspräsident Strampfer
versichert, dass bei der Realisierung der neuen B 31 dem Schutz der betroffenen
Anwohner wie auch dem Schutz von Natur und Landschaft ein besonderes Gewicht
beigemessen werde. Dies könne dem Planfeststellungsbeschluss entnommen werden
und sei nun auch durch die Gerichte bestätigt worden.
„Die
viele Arbeit, die wir -- mit Unterstützung des Bodenseekreises und der Stadt
Friedrichshafen -- in das Verfahren gesteckt haben, hat sich gelohnt“, meint
der Regierungspräsident.
(Erschienen:
21.05.2010 10:35)