Land legt Priorisierung für baureife Bundesfernstraßenprojekte vor

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Hermann: Wir ma-chen Ernst mit nachvollziehbarer und transparenter Politik im Straßenbau auf Basis seriöser, nachhaltiger und verlässlicher Haushaltspolitik

Baden-Württemberg18.06.2012Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett legten am Montag (18. Juni 2012) die Liste 20 baureifer und nun nach Priorität sortierter Bundesfernstraßenprojekte vor. Zugleich informierten sie im Neuen Schloss die jeweils betroffenen Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Kommunal-, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden über das Ergebnis des vorangegangenen Anhörungsverfahrens zu den für die Priorisierung angewandten Kriterien. „Wir machen Ernst mit einer nachvollziehbaren und transparenten Politik im Straßenbau auf Basis seriöser, nachhaltiger und verlässlicher Haushaltspolitik", betonten Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann.

Minister Hermann: Grün-Rot setzt Schwerpunkte in der Verkehrsinfrastruktur

Grün-Rot beende die langjährige Politik der nicht finanzierten Versprechungen im Straßenbau. „Wir wissen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schon lange auf die jeweilige Straße warten. Angesichts der drastischen Unterfinanzierung müssen bei der Verkehrsinfrastruktur indes Schwerpunkte gesetzt werden. Deshalb legen wir unseren Entscheidungen objektive, sachliche und nachvollziehbare Kriterien zugrunde. Wir wagen das, wovor die alte Landesregierung sich stets gedrückt hat", erklärte Verkehrsminister Hermann. Nicht alle geplanten Straßenbaumaßnahmen könnten in den nächsten Jahren realisiert werden.
In Baden-Württemberg bestehe im Bundesfernstraßenbau eine erhebliche Unterfinanzierung. Allein für die Fertigstellung der gegenwärtig im Bau befindlichen Bundesfernstraßen werden noch rund 900 Millionen Euro benötigt. Die noch nicht begonnenen Projekte des Vordringlichen Bedarfs haben ein Finanzvolumen von insgesamt rund 3,7 Milliarden Euro. Allein die 20 Projekte mit Baurecht würden ca. 800 Millionen Euro kosten.

Kretschmann: Angesichts knapper Mittel nicht alle Wünsche erfüllbar

Baden-Württemberg erhält für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen vom Bund feste jährliche Zuweisungen von 120 Millionen Euro (Stand: Mittelfristige Finanzplanung 2012-2015). Diese Gelder werden um einen unterjährigen Mittelausgleich ergänzt. Insgesamt standen in 2001-2010 im Schnitt rund 220 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Summe könne jedoch nicht fest kalkuliert werden. Kretschmann: „Angesichts der finanziellen Lage können realistischerweise nicht alle Wünsche und Forderungen auf einmal erfüllt werden, so verständlich sie in jedem Einzelfall auch sein mögen. Wenn uns der Bund und Herr Ramsauer aber mehr Geld geben, dann bauen wir natürlich auch in Zukunft Straßen aus, vor allem die wichtigen Hauptachsen. Bis dahin müssen wir unsere Straßenbaupolitik an objektiven Fakten der aktuellen Haushaltslage ausrichten - und die ist nicht gerade rosig.“

Staatssekretärin Splett: Prioritäten nach sechs objektiven Einzelkriterien

Die Landesregierung habe deshalb mit Blick auf diesen vom Bund gesetzten fi-nanziellen Rahmen und im Lichte des Koalitionsvertrages die 20 baureifen Pro-jekte nach ihrer Dringlichkeit bewertet, erläuterte Staatssekretärin Splett. Sie sagte: „Anhand von sechs Einzelkriterien (Nutzen-Kosten-Faktor, Verkehrssicherheit, Lärmentlastung, Verkehrsfluss, Umweltverträglichkeit und Netzfunktion) wurden die Projekte untereinander verglichen, um eine Entscheidungsgrundlage für eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge zu schaffen.“ Zum Kriterienkatalog konnten sich u.a. die kommunalen Landesverbände, die Regionalverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Umweltverbände in einem Anhörungsverfahren äußern. Nach Abschluss der Anhörung wurde anhand der festgelegten Kriterien eine Prioritätenliste erstellt.
„Wenn die Finanzmittel so knapp sind, dass wir noch nicht einmal in der Lage sind, für den Erhalt unserer Straßen genügend Mittel aufzuwenden – dann müssen wir wohl umdenken. Und ein erster Schritt in diese Richtung ist die Priorisierung“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Damit beende die Landes-regierung zugleich die Politik der Vorgängerregierungen, eine Vielzahl nicht durchfinanzierter Maßnahmen anzustoßen, fuhr Kretschmann fort. In den vergangenen Jahrzehnten sei der Eindruck vermittelt worden, allen Wünschen könnte Rechnung getragen werden. „Grün-Rot ersetzt diese Politik durch Trans-parenz sowohl hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich der Kriterien für die nun geplante Umsetzungsreihenfolge.“

Stufenweise Realisierung der 20 baureifen Projekte

Die 20 baureifen Projekte sollen in 3 Gruppen verwirklicht werden: Für eine erste Gruppe (5 Projekte) bestehen von 2014 an Realisierungsmöglichkeiten. Eine zweite Gruppe (5 Projekte) kann in Abhängigkeit von den Mittelzuweisungen des Bundes voraussichtlich von 2015/2016 an in Angriff genommen werden. Die dritte Gruppe ist nach jetziger Einschätzung erst später realisierbar.
Bund und Land legen Schwerpunkt auf Erhalt der Straßeninfrastruktur

Entscheidend für die Zahl der zu realisierenden Projekte und deren Bauzeit sei in erster Linie die künftige Mittelbereitstellung durch den Bund, erklärte Verkehrsminister Hermann. „Die Rahmenbedingungen hierbei sind: Der Bund beabsichtigt, wie das Land, den Schwerpunkt künftig auf den Erhalt zu legen. Das zeigt auch, dass wir verkehrspolitisch auf dem richtigen Weg sind“, unterstrich Hermann. Zu beachten seien auch eventuelle Auswirkungen der Schuldenbremse des Bundes sowie Entwicklungen bei bisher nicht baureifen Projekten und mögliche Baukostensteigerungen bei laufenden Projekten. „Stellt der Bund dem Land hingegen, etwa im Rahmen eines Sonderprogramms, zusätzliche Mittel zur Verfügung, so können begonnene Projekte rascher realisiert oder Projekte früher als geplant begonnen werden“, so Hermann.


Minister Hermann: Priorisierung auch bei weiteren Straßenbauvorhaben

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur werde in einem nächsten Schritt weitere Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs und des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht priorisieren. „Allein bis zu den Jahren 2015 /16 werden noch eine Vielzahl von Projekten in Baden-Württemberg Baurecht erlangen, die dann ebenfalls in die Priorisierung einzuordnen sind. Mit diesem Verfahren wird zwar eine objektiven Kriterien folgende Reihenfolge für die Verwirklichung der Projekte hergestellt. Das ändert aber nichts daran, dass insgesamt zu wenig Geld für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung steht“, erklärte Minister Hermann.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg