Ministerpräsident Kretschmann und Minister Hermann:
Wir ma-chen Ernst mit nachvollziehbarer und
transparenter Politik im Straßenbau auf Basis seriöser, nachhaltiger und
verlässlicher Haushaltspolitik
18.06.2012Ministerpräsident
Winfried Kretschmann, Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin
Gisela Splett legten am Montag (18. Juni 2012) die
Liste 20 baureifer und nun nach Priorität sortierter Bundesfernstraßenprojekte
vor. Zugleich informierten sie im Neuen Schloss die jeweils betroffenen
Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie zahlreiche Vertreterinnen und
Vertreter von Kommunal-, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden über das Ergebnis des
vorangegangenen Anhörungsverfahrens zu den für die Priorisierung
angewandten Kriterien. „Wir machen Ernst mit einer nachvollziehbaren und transparenten
Politik im Straßenbau auf Basis seriöser, nachhaltiger und verlässlicher
Haushaltspolitik", betonten Ministerpräsident Kretschmann und
Verkehrsminister Hermann.
Minister Hermann: Grün-Rot setzt
Schwerpunkte in der Verkehrsinfrastruktur
Grün-Rot beende die langjährige Politik der nicht finanzierten Versprechungen
im Straßenbau. „Wir wissen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schon
lange auf die jeweilige Straße warten. Angesichts der drastischen
Unterfinanzierung müssen bei der Verkehrsinfrastruktur indes Schwerpunkte
gesetzt werden. Deshalb legen wir unseren Entscheidungen objektive, sachliche
und nachvollziehbare Kriterien zugrunde. Wir wagen das, wovor die alte
Landesregierung sich stets gedrückt hat", erklärte Verkehrsminister Hermann.
Nicht alle geplanten Straßenbaumaßnahmen könnten in den nächsten Jahren
realisiert werden.
In Baden-Württemberg bestehe im Bundesfernstraßenbau eine erhebliche
Unterfinanzierung. Allein für die Fertigstellung der gegenwärtig im Bau
befindlichen Bundesfernstraßen werden noch rund 900 Millionen Euro benötigt.
Die noch nicht begonnenen Projekte des Vordringlichen Bedarfs haben ein
Finanzvolumen von insgesamt rund 3,7 Milliarden Euro. Allein die 20 Projekte
mit Baurecht würden ca. 800 Millionen Euro kosten.
Kretschmann: Angesichts knapper Mittel
nicht alle Wünsche erfüllbar
Baden-Württemberg erhält für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen vom Bund
feste jährliche Zuweisungen von 120 Millionen Euro (Stand: Mittelfristige
Finanzplanung 2012-2015). Diese Gelder werden um einen unterjährigen
Mittelausgleich ergänzt. Insgesamt standen in 2001-2010 im Schnitt rund 220
Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Summe könne jedoch nicht fest
kalkuliert werden. Kretschmann: „Angesichts der finanziellen Lage können
realistischerweise nicht alle Wünsche und Forderungen auf einmal erfüllt
werden, so verständlich sie in jedem Einzelfall auch sein mögen. Wenn uns der
Bund und Herr Ramsauer aber mehr Geld geben, dann bauen wir natürlich auch in
Zukunft Straßen aus, vor allem die wichtigen Hauptachsen. Bis dahin müssen wir
unsere Straßenbaupolitik an objektiven Fakten der aktuellen Haushaltslage
ausrichten - und die ist nicht gerade rosig.“
Staatssekretärin Splett:
Prioritäten nach sechs objektiven Einzelkriterien
Die Landesregierung habe deshalb mit Blick auf diesen vom Bund gesetzten fi-nanziellen Rahmen und im Lichte des Koalitionsvertrages
die 20 baureifen Pro-jekte nach ihrer Dringlichkeit
bewertet, erläuterte Staatssekretärin Splett. Sie
sagte: „Anhand von sechs Einzelkriterien (Nutzen-Kosten-Faktor,
Verkehrssicherheit, Lärmentlastung, Verkehrsfluss, Umweltverträglichkeit und
Netzfunktion) wurden die Projekte untereinander verglichen, um eine
Entscheidungsgrundlage für eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge zu schaffen.“
Zum Kriterienkatalog konnten sich u.a. die kommunalen
Landesverbände, die Regionalverbände, die Industrie- und Handelskammern und die
Umweltverbände in einem Anhörungsverfahren äußern. Nach Abschluss der Anhörung
wurde anhand der festgelegten Kriterien eine Prioritätenliste erstellt.
„Wenn die Finanzmittel so knapp sind, dass wir noch nicht einmal in der Lage
sind, für den Erhalt unserer Straßen genügend Mittel aufzuwenden – dann müssen
wir wohl umdenken. Und ein erster Schritt in diese Richtung ist die Priorisierung“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Damit
beende die Landes-regierung zugleich die Politik der
Vorgängerregierungen, eine Vielzahl nicht durchfinanzierter Maßnahmen
anzustoßen, fuhr Kretschmann fort. In den vergangenen Jahrzehnten sei der
Eindruck vermittelt worden, allen Wünschen könnte Rechnung getragen werden.
„Grün-Rot ersetzt diese Politik durch Trans-parenz
sowohl hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich
der Kriterien für die nun geplante Umsetzungsreihenfolge.“
Stufenweise Realisierung der 20
baureifen Projekte
Die 20 baureifen Projekte sollen in 3 Gruppen verwirklicht werden: Für eine
erste Gruppe (5 Projekte) bestehen von 2014 an Realisierungsmöglichkeiten. Eine
zweite Gruppe (5 Projekte) kann in Abhängigkeit von den Mittelzuweisungen des
Bundes voraussichtlich von 2015/2016 an in Angriff genommen werden. Die dritte
Gruppe ist nach jetziger Einschätzung erst später realisierbar.
Bund und Land legen Schwerpunkt auf Erhalt der Straßeninfrastruktur
Entscheidend für die Zahl der zu realisierenden Projekte und deren Bauzeit sei
in erster Linie die künftige Mittelbereitstellung durch den Bund, erklärte
Verkehrsminister Hermann. „Die Rahmenbedingungen hierbei sind: Der Bund
beabsichtigt, wie das Land, den Schwerpunkt künftig auf den Erhalt zu legen.
Das zeigt auch, dass wir verkehrspolitisch auf dem richtigen Weg sind“,
unterstrich Hermann. Zu beachten seien auch eventuelle Auswirkungen der
Schuldenbremse des Bundes sowie Entwicklungen bei bisher nicht baureifen
Projekten und mögliche Baukostensteigerungen bei laufenden Projekten. „Stellt
der Bund dem Land hingegen, etwa im Rahmen eines Sonderprogramms, zusätzliche
Mittel zur Verfügung, so können begonnene Projekte rascher realisiert oder
Projekte früher als geplant begonnen werden“, so Hermann.
Minister Hermann: Priorisierung
auch bei weiteren Straßenbauvorhaben
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur werde in einem nächsten Schritt
weitere Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs und des Weiteren Bedarfs mit
Planungsrecht priorisieren. „Allein bis zu den Jahren
2015 /16 werden noch eine Vielzahl von Projekten in Baden-Württemberg Baurecht
erlangen, die dann ebenfalls in die Priorisierung
einzuordnen sind. Mit diesem Verfahren wird zwar eine objektiven Kriterien
folgende Reihenfolge für die Verwirklichung der Projekte hergestellt. Das
ändert aber nichts daran, dass insgesamt zu wenig Geld für die
Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung steht“, erklärte Minister Hermann.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg