Einwendungsgründe,
erstellt von Pro Kluftern e.V.; Stand 29.05.2003
Stichworte für Einwendungen gegen den Anschluß Kluftern und damit die B31 neu:
1.
Mensch und Natur
werden unzumutbar belastet
2.
Gewässergefährdung
3.
Landwirtschaftliche
Nutzung
4.
Zerstörung des
intakten Landschaftsbildes
5.
Naherholungsgebiete
6.
Nistplätze
seltener Greifvögel
7.
Zerstörung des
Lebensraums der Bachmuschel (vom Aussterben bedrohte Tierart!!)
8.
Zweifel an der
Richtigkeit der prognostizierten Verkehrsaufkommen
9.
Steigerung der
Verkehrsdichte in Spaltenstein
10.
Präjudizierung
für Bau von K7743 neu entlang der Bahntrasse durch Kluftern/Efrizweiler
- Erhöhung
der Verkehrszahlen durch Kluftern, dadurch mehr Lärm und Abgase
- Trennungs-
und Barrierewirkung für die Ortsteile Lipbach,
Kluftern und Efrizweiler
- K7743
neu ist keine Entlastungsstraße, sondern ein Zubringer, der eine
Verdoppelung des Verkehrs für unsere Ortschaften zur Folge hat
11.
Gravierender
Planungsfehler: Für die Müllstraße (K7742), die vor 20 Jahren als die
Verbindung von Markdorf nach Friedrichshafen ausgebaut wurde, ist kein Anschluß an die B31 neu vorgesehen.
12.
Vierspurigkeit
für kurzes Stück, wenn weit und breit alles nur 2-spurig läuft ist Vergeudung
von Steuergeldern.
A.
Straßenplanerische Argumente (Fehlplanungen, landesplanerische Konflikte,
Wirtschaftlichkeit)
- Eine
vierspurige Umgehung ist absurd, da die Immenstaader sich schon gegen eine
vierspurige Anbindung ausgesprochen haben. Die prognostizierten
Verkehrszahlen, die laut Planungsbehörde einen vierspurigen Ausbau
erfordern, sind überhöht.
- Der
aufgrund des geplanten Knotens abfließende Verkehr durch die Klufterner Straße wird aufgrund der schmalen
unübersichtlichen Lage an der Girishalde zu
Unfallschwerpunkt Nr. 1 . Zwei Schwerlast-LKWs aus zwei verschiedenen Richtungen
kommend können auf der Höhe der Bushaltestelle Girishalde
aufgrund der schmalen Straßenführung fast nicht passieren
- Durch den
geplanten Knoten (AS Kluftern ) wird der zur Industrie
abfließende PKW und LKW-Verkehr durch reine Manzeller
Wohngebiete fließen. Der B 31-Zubringer K 7743neu und die AS Kluftern bescheren
der Klufterner Straße in Spaltenstein und der
Dornierstraße eine massive Verkehrszunahme. Dieser Effekt wird durch die
derzeit favorisierte Planung der Südumfahrungen Markdorf und Bermatingen noch zusätzlich verstärkt weil der gesamte
Verkehr aus dem Salemer Tal in Richtung
Friedrichshafen gebündelt an der AS Kluftern ankommen
wird (besser wäre, den Verkehr aus dem Salemer
Tal auf möglichst direktem Weg auf die B 31-7.5-Trasse, westlich an Ittendorf vorbei, zu führen). Der Berufsverkehr in
Richtung MTU-Werk Manzell, sowie der
Lkw-Lieferverkehr dorthin wird noch mehr als bisher die o.g. Klufterner Str. und Dornierstr. befahren. Beide
Straßen führen durch Wohngebiete und sind für solch große Verkehrsmengen,
sowie für zusätzlichen Lkw-Verkehr nicht geeignet. Diese Probleme sind ein
zusätzliches Argument für einen Ausbau der K 7742 und deren Anschluss an
die B 31neu bei gleichzeitigem Verzicht auf die AS E/S.
- Die
bestehende Straße K7742 ist bereits jetzt in Markdorf als die Straße nach
Friedrichshafen ausgeschildert und wird sowohl von Pkws als auch vom
Schwerlastverkehr sehr stark genutzt. Dabei werden Unterraderach
und Jettenhausen unzumutbar stark belastet zudem
deren Ortsdurchfahrten für dieses Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt sind.
Der Vorschlag von Pro Kluftern (Anschluss der K 7742 an die B 31 neu FN
West) würde diese Ortschaften wesentlich entlasten, weil durch das vorschlagene Neubaustück ab der Anschlussstelle zur
Mülldeponie der Verkehr abseits von bebautem Gebiet bis zu der von Pro
Kluftern vorgeschlagenen AS Schnetzenhausen
(außerhalb der Ortschaft) fließen würde. Die Beeinträchtigung von
angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wäre insgesamt geringer, da
weitaus kleinere Obstanbauflächen davon betroffen wären.
- Die
Anschlussstelle Efrizweiler/Spaltenstein (AS
Kluftern) erzwingt die K 7743neu und hat damit eine rechtswidrige
präjudizierende Wirkung weil Alternativen, wie z.B. ein Direktanschluss
der K 7742 an die B 31 westlich von Rupberg dann
chancenlos sind. Die AS KLUFTERN führt
in der Ortsdurchfahrt Kluftern zu einer unzumutbaren Verkehrszunahme in
einer Größenordnung von mindestens 6000 Fahrzeugen pro Tag (Zahl evtl.
noch korrigieren), da die Ortsdurchfahrt Kluftern für den Verkehr aus
Richtung Salemer Tal und Markdorf zur
schnellsten Verbindung zur B 31neu wird. Die K 7742 wird ihre bisherige
Funktion als Verbindung Markdorf-FN weitgehend verlieren.
Die Ortsdurchfahrt Kluftern kann dann nur noch durch den Bau der K 7743neu
entlastet werden. Somit hat die AS KLUFTERN bezüglich der K 7743neu präjudizierende
Wirkung, was nicht rechtens sein kann. Der Bau der K 7743neu darf nicht im
B 31-Verfahren vorherbestimmt sein, ohne dass eine ausgewogene Abwägung
der jeweiligen Vor- und Nachteile von K 7743neu/K 7742-Ausbau erfolgt ist.
- Bei der
Abwägung von K 7743neu und K 7742-Ausbau muss u.a. folgendes
berücksichtigt werden: Die Variante Bahntrasse, die mit der AS Efriz/Spalt präjudiziert wird, stellt mit ca. 14 Mio € die teuerste von drei Varianten (zu 8 und 9 Mio €) dar. Dies widerspricht dem verantwortungsvollen
Umgang mit öffentlichen Mitteln in finanziell angespannten Zeiten Ein K
7742-Ausbau nutzt weitgehend eine vorhandene Straße. Laut
Raumordnungsverfahren B 31 neu besitzt eine Straße auf der Trasse der K
7743neu „sehr hohe“ Risiken (siehe auch unten Ziffer 9). Bei diesem
Raumordnungsverfahren wurde zwar eine Bundesstraße untersucht, die
Feststellungen gelten aber weitgehend auch für die K 7743neu weil diese
Straße hinsichtlich des erwarteten Verkehrsaufkommens (im Abschnitt
zwischen KVP Kluftern/Erfizweiler und AS Efrizweiler/Spaltenstein ca. 27000 Fahrzeuge) einer
Bundesstraße entspricht und teilweise Bundesstraßenfunktion übernimmt
(durch Südumfahrung Markdorf Verlagerung des B 33-Verkehrs nach Ravensburg
auf B 31/B30).
- Ein
weiteres Indiz für eine rechtswidrige präjudizierende Wirkung der AS
Kluftern ist in der
unbefriedigenden Situation für den Lkw-Verkehr zwischen Salemer Tal/Markdorf und B 31neu/FN zu sehen. Die
Ortsdurchfahrt Kluftern hat eine lichte Durchfahrtshöhe von 3,8m. Wenn die
derzeitige Planung realisiert wird muss der o.g. Lkw-Verkehr mit
Fahrzeugen ab 3,8m Höhe über die K
7742 – Unterraderach – Schnetzenhausen
- AS Heiseloch abgewickelt werden und würde somit die Ortschaften Unterraderach und Schnetzenhausen
weiterhin belasten, was nicht ideal ist. Kleinere Lkw und Pkw würden
verstärkt die Ortsdurchfahrt Kluftern nutzen. Die vorliegende B
31neu-Planung, die keine geeigneten ergänzenden Maßnahmen im
untergeordneten Straßennetz vorsieht obwohl dies erforderlich wäre, ist
insoweit eine Fehlplanung. Eine bessere Lösung wäre der Verzicht auf die
AS E/S. Die L 328b könnte ebenso wie die K 7742 nordwestlich von Schnetzenhausen an die B 31neu angeschlossen werden.
Somit würde die beschriebene erhebliche Verkehrszunahme in der
Ortsdurchfahrt Kluftern vermieden, der Lkw-Verkehr zwischen Salemer Tal/Markdorf und B 31neu/FN würde die o.g.
Ortschaften nicht belasten und die Ortschaften Efrizweiler,
Kluftern und Spaltenstein wären dennoch an die B 31neu angeschlossen.
- Die AS Kluftern
wird zu einer unzumutbaren Zunahme
des Verkehrs in Efrizw./Kluftern/Lipbach führen und daher einen Zwangspunkt für den Bau
der K 7743 neu darstellen. Sowohl zusätzlicher Verkehr als auch die K 7743
neu werden aber von der überwiegenden Mehrheit der Klufterner
Bürger sowie vom Ortschaftsrat Kluftern klar abgelehnt. Der Bau der AS
KLUFTERN steht damit im krassen
Gegensatz zu den dokumentierten Interessen Klufterns.
Die AS Efriz/Spalt an die L 328b anzubinden, ist
ein Planungsfehler, da die Ortsdurchfahrt Kluftern den zu- und
abfließenden Verkehr nicht verkraftet. Die K 7743neu, die hier
"Abhilfe" schaffen soll, ist aber noch nicht geplant, nicht
planfestgestellt, sehr umstritten, vom Ortschaftsrat abgelehnt.
- Da die AS
Kluftern einen Zwangspunkt für den
Bau der K 7743neu darstellt, ergeben sich die Einwendungen gegen die AS Kluftern
aus der Problematik der K 7743neu:
Kluftern mit seinen Ortsteilen wird bereits durch den Bau der B 31 neu Westumf. FN durch Lärm, Abgase und den Verlust von
Naherholungsgebieten beeinträchtigt. Der Bau der K 7743neu würde für alle
drei Ortsteile K/E/L eine massive Zerschneidung bedeuten. Wie im
Raumordnungsverfahren B 31 neu dokumentiert, besitzt eine Strasse auf der
Trasse der K 7743neu folgende, „sehr hohe“ Risiken:
A)
Die diffuse, großräumige Verlärmung von Wohngebieten und
Erholungsräumen wegen des geplanten Straßenverlaufs in einer Senke (ROV, S.
137, UVS Karte 18).
Zitat: „..., insbesondere im Bereich der Niederung führt die Trassierung im
offenen Land zu einer diffusen Verlärmung, die weit über das unmittelbare
´Lärmband´ selbst hinausgeht und den Raum als Erholungsraum weitgehend
entwertet.“ (ROV, S. 130)
B)
Die aus klimatischen und baulichen Gründen kaum
durchführbaren Lärmschutzmaßnahmen (ROV, S. 137)
C)
Die sehr hohe Trennungs- und Barrierewirkung für die
Ortsteile Kluftern, Lipbach und Efrizweiler
(ROV, S. 135).
(Dies widerspricht der landesplanerischen Vorgabe: ‚Den Gemeinden ist eine angemessene
Siedlungsentwicklung zu ermöglichen.‘)
D)
Die Anreicherung von Schadstoffen und die Smoggefahr bei
einem Straßenverlauf in einer Senke. Die Störung des regionalen Klimas
(ROV, S. 109-111, UVS Karte 12)
E)
Die Zerschneidung und Zerstörung von Naherholungsgebieten,
die für die Region von großer Bedeutung sind (ROV, S. 130, UVS Karte 18)
F)
Die Zerstörung des bisher intakten Landschaftsbildes (ROV,
S. 126)
- (Zitat
aus dem Raumordnungsverfahren zur B 31 neu / Planfall 7, S. 107:
„Bei allen Varianten sind weitere Maßnahmen im nachgeordneten Netz
notwendig, wobei für diese – jeweils in abgeschwächter Form – die gleichen
Risiken gelten wie für die Führung der B 31 in diesen Räumen.“)
- Die K
7743neu ist als Kreisstraße konzipiert, wird aber Bundesstrassenfunktion übernehmen.
Hier liegt eine Straßenfehlplanung der Straßenbaubehörden vor.
Begründung: Der Verkehr der B 33 zwischen Markdorf und Ravensburg soll
über die K 7743neu der B 31 neu West/FN zugeleitet werden und danach über
die B 30 nach Ravensburg gelangen.
Die B 33 soll in diesem Zusammenhang beruhigt werden. Dies bringt den
Verkehr einer Bundesstraße auf die K 7743neu mit den entsprechenden
Verkehrszahlen und einem entsprechenden Schwerlastverkehrsanteil. Die K
7743neu gewinnt damit Bundesstraßencharakter und Bündelungsfunktion. Für
den Neubau der B 31 neu als Hauptverkehrsverbindung in Ost-West-Richtung
wird die Variante 7.5 im ROV offiziell als die verträglichste Variante
erkannt und bevorzugt. Ihre Realisierung ist jedoch auf 30 Jahre oder
länger nicht abzusehen. Zumindest über diesen Zeitraum wird die Verbindung
Meersburg-Markdorf-K 7743neu-B 31 neu West FN
eine attraktive Alternative zur „alten“ B 31 in Ost-West-Richtung und
umgekehrt sein. Dies bringt noch einmal Bundesstraßenverkehr auf eine
„Kreisstraße“ K 7743neu mit entsprechenden Verkehrszahlen und
Schwerlastanteil. Erneut gewinnt die K 7743neu Bundesstraßencharakter und
Bündelungsfunktion.
Die Straßenfehlplanung ergibt sich somit aus folgenden Punkten:
- Die sich aus den o.g. Ursachen ergebende Verkehrssituation widerspräche
in Bezug auf Verkehrsmenge,
-qualität und -strömen eklatant dem offiziellen Konzept Variante 7.5 des RP.
- Sie würde die gesamte Ortschaft Kluftern unverhältnismäßig hoch belasten
- Eine Straße des untergeordneten Netzes (K 7743 neu ) würde in der
Realisierung dem übergeordneten Konzept B 31 neu/Variante 7.5 vorgezogen
- Für den Streckenabschnitt K 7743neu ergäbe sich genau die Belastung für
Mensch und Umwelt, die in der UVS des ROV B 31 neu wesentlich zur
Beurteilung „unverträgliche Lösung“
und damit zur Ablehnung der Variante 2a beigetragen hat
- Sie widerspräche dem Konzept „Ausbau vor Neubau“
- Zur
offiziellen Planung der AS Kluftern und K 7743neu gibt es verträglichere und
kostengünstigere Lösungen,
z.B. die von Pro Kluftern vorgeschlagene Alternative Ausbau der K 7742 und
deren Anschluss an die B 31 neu West FN durch Verschiebung der AS Kluftern
nach Osten.
- Zur
präjudizierenden Wirkung der AS Kluftern: Selbst die Planungsbehörden
sprechen inzwischen bei der K 7743 von einem „B 31-Zubringer“ für den
Verkehr aus dem Salemer Tal und Markdorf. Ein
solcher Zubringer, der Bundesstraßenfunktion übernehmen wird (siehe Ziffer
6 und 10), muss im B 31-PFV selbst untersucht und berücksichtigt werden,
eine Trennung der Verfahren B 31neu und K 7743neu ist ein
Verfahrensfehler.
- Die
vorliegende B 31neu-Planung sieht keinen Anschluss der K 7742 vor, obwohl
diese Kreisstraße eine wichtige verkehrliche Funktion wahrnimmt.
Bedeutende Ortschaften wie Schnetzenhausen, Raderach, sowie die nördlichen Stadtteile von
Friedrichshafen (Berg, Ailingen) sind dadurch
unzureichend an die B 31neu angeschlossen. Der in westlicher Richtung
fahrende Verkehr aus diesen Stadtteilen (z.B. Berufsverkehr zu Dornier in
Immenstaad) kann die B 31neu erst an der AS Kluftern erreichen weil die in
der Planung enthaltene AS Heiseloch die o.g. nördlichen Stadtteile nicht
anbindet. Insofern ist auch unverständlich, wieso die vorliegende Planung
keine Anschlussstelle K 7742/B 31neu vorsieht, die entweder zwischen Unterraderach und Schnetzenhausen,
oder entsprechend dem Vorschlag von Pro Kluftern nordwestlich von Schnetzenhausen möglich wäre. Der fehlende Anschluss
der o.g. Stadtteile wirkt sich noch nachteiliger aus, wenn berücksichtigt
wird, dass diese Stadtteile noch erhebliche Wachstumspotenziale aufweisen.
Abkürzungen:
ROV: Raumordnungsverfahren für den geplanten Aus-
bzw. Neubau der B 31 / Planfall 7
UVS: Umweltverträglichkeitsstudie zum
Raumordnungsverfahren Aus- bzw. Neubau der B 31 / Planfall 7
B. Wirtschaftliche Beeinträchtigung
(Erwerbsminderung Landwirtschaft, Fremdenverkehr u.a., Wertminderung von Haus
und Grundbesitz etc.)
1.
Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird (baulich)
beansprucht.
2.
Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird den von der Straße
ausgehenden Emissionen ausgesetzt sein (z.B. Lärm, Abgase, Staub, Reifenabrieb,
Gefahrstoffe bei Gefahrgutunfällen).
3.
Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird wg. Lärmimissionen als Weidefläche unbrauchbar.
4.
Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird durch Imissionen für "Premiumproduktion"
unbrauchbar (z.B. HQZ schreibt Mindestabstand von Straßen vor; ---> bei Hr. Wieser, Bürgberg, genau erfragen).
5.
Eigene Wohnimmobilie / gemietete Whg. wird durch Imissionen im Wert gemindert bzw. Minderung der
Wohnqualität (Lärm, Schadgase, Panorama)
6.
Bauerwartungsland (kurz- / mittel- / langfristig
) wird erheblich im Wert gemindert.
7.
Zerstörung bester ldw. Böden.
8.
Reduzierung des touristischen Wertes von Spaltenstein / Efrizweiler
(Gast-/Beherbungsbetriebe im weitesten Sinne können
diesen Punkt anziehen).
9.
der gesamte Fischbacher
Tourismusverkehr verliert sein schönstes Erholungsgebiet
10. ökologischer
Landbau ist in den angrenzenden Gebieten nicht mehr möglich
11. Die Häuser an
der Klufterner Str. 77, 77/1 77/2 werden durch die
Umgehung und den Knoten förmlich verkehrs- und lärmtechnisch ‚Umzingelt‘ , da
wird keiner mehr wohnen können und wollen, wodurch erhebliche Wertverluste bei
Verkauf und Vermietung entstehen.
12. Die
Schadstoffanreicherung wird für die angrenzenden Obstanbauflächen zu
empfindlichen Qualitätseinbußen führen, wobei bestimmte Großabnehmer Obst aus
derart belasteten Anbaugebieten nicht mehr abnehmen werden. Der
Einkommensverlust bringt betroffene Landwirte in Existenznot.
C.
Beeinträchtigung/Belastung der Umwelt
1.
Entlang des Bahndamms und in den umliegenden Bäumen nisten
seltene Vögel, insbesondere auch Greifvögel etc.
2.
Zerstörung der Brunnisachaue
südlich von Eichenmühle. Die Brunnisachaue ist ein
wertvolles Naherholungsgebiet. Sie ist außerdem ökologisch bedeutsam. Durch die
B 31neu wird der Lebensraum von Tieren und Pflanzen zerstört. Die Brunnisachaue erfüllt die Voraussetzungen für eine
Ausweisung als Naturschutzgebiet, was bei der Straßenplanung nicht ausreichend
berücksichtigt wurde.
3.
Gewässergefährdung: Die B31 Westumfahrung verläuft auf Höhe
Hof Hofen direkt neben der Brunnisach.
Von dieser Stelle ist es nicht mehr weit bis zur Mündung in den Bodensee. Bei
Unfällen mit Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in die Brunnisach
besteht nicht ausreichend Zeit, den Eintritt der Gefahrenstoffe in den Bodensee
zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei einer infolge erhöhten Pegels hohen
Fließgeschwindigkeit in der Brunnisach.
4.
Die Zeppelin Wohlfahrt wird im Bereich des Lettenhofs im
Herbst 2002 ein großes Feuchtbiotop anlegen. Die Brunnisach
wird dort mäandrieren und es werden dort mehrere kleine Seen entstehen. Die
Zeppelin-Wohlfahrt-Flächen würden durch die neue Trassenführung der K 7743neu
tangiert und entwertet. Das Biotop würde durch Lärm, Abgase etc. so geschädigt
und beeinträchtigt, dass es nicht mehr als Biotop betrachtet und wirksam werden
kann. Dies trotz der hohen Gestehungskosten und der existenten Verträge
zwischen Stadt Friedrichshafen, Firma Luftschiffbau Zeppelin GmbH und dem
Landratsamt Bodenseekreis. Die vorgesehene Wiederansiedlung besonders der
inzwischen verschwundenen oder bedrohten Fauna, von Lurch und Frosch bis
Storch, auf beiden Geländeteilen ist damit unmöglich. Das im Entstehen
begriffene, größte neu angelegte Biotop im Bodenseekreis wäre mit dieser Trasse
der K 7743neu keines mehr (zum direkten Zusammenhang zwischen K 7743neu und B
31neu siehe Buchstabe D Ziffern 6ff).
5.
Im Bereich zwischen Schnetzenhausen
und Sparbruck gibt es eine seltene, unter Naturschutz
stehende und durch EU-Recht geschützte Tierart. Es handelt sich um eine bedeutsame
Population der Bachmuschel, die durch die vorliegende Planung in ihrer Existenz
gefährdet wird. Es ist davon auszugehen, dass sie den Bau der vierspurigen
Straße nicht überleben wird.
6.
„Beton überflutet das Land. Das Hochwasser zeigt: Der Staat
muss die Zersiedelung und Zerschneidung der Bundesrepublik stoppen. Jeden Tag
nimmt die bebaute Fläche in Deutschland um 130 Hektar zu. Immer neue Gewerbe-
und Wohngebiete werden ausgewiesen, immer neue Straßen asphaltiert – auch dort
wo zuvor einmal Flüsse und Bäche flossen, wo Gewässer ihre natürlichen
Überflutungsräume hatten. Diese Zersiedelung und Zerschneidung der Landschaft
beeinträchtigen das Vermögen, Wasser zurückzuhalten. Das Flächen- und
Bodenschonungsgebot im geltenden Recht wird gegenwärtig weitgehend missachtet.
Die Notwendigkeit des Flächensparens und der zum Standort passenden Flächennnutzung sind bislang weder im Bewusstsein von
Politik, Verwaltung und Bevölkerung verankert, noch haben die beteiligten
Akteure wirkliches Interesse daran, mit weniger Fläche auszukommen...“ (Prof.H.Wiggering, leitet das Zentrum für Agrar-und Landnutzungsforschung ZALF in Müncheberg, Artikel
aus Die Zeit 22.08.02) Hier wird exakt
die Situation B 31 neu / L 207 neu / Brunnisachaue /
K 7742 beschrieben !
7.
Ich mache Einwendungen geltend gegen Eingriffe in die noch
vorhandenen Streuobstbestände im Zuge der Realisierung der K 7743 neu (Bahntrasse). Bei den bedrohten Beständen handelt es
sich zum Einen um eine Obstwiese im Gewann Mühlöschle,
wo die Bahnlinie und damit die geplante Trasse die Brunnisach
überquert, zum Anderen um zwei Obstwiesen zwischen dem Firmengelände der Firma
Braun und den Bahngleisen gegenüber dem Bahnhof Kluftern. Begründung: Noch sind
die vorhandenen Streuobstbestände prägend für das Landschaftsbild und spielen
eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. Eingriffe in die bestehenden Bestände
können im Prinzip nicht ausgeglichen werden, da der ökologische Wert einer
Neupflanzung gering ist im Vergleich zum Wert eines alten Bestands. Laut
Biotopvernetzungsplan Kluftern sollten die Restbestände unbedingt erhalten und
durch Auffüllen der Lücken entwickelt werden. Ein Abholzen für den Neubau einer
Straße wäre das genaue Gegenteil davon
D.
Belastung von Mensch, Beeinträchtigung der Lebensqualität, Erholungswert etc.
1.
Zerstörung von Naherholungsgebiet. Der Eichenmühleweg und
der Weg „Am Bahndamm“ haben eine wichtige Funktion als Spazier- und Radwege.
Sie werden durch die B 31neu durchschnitten. Selbst wenn Unter- oder
Überführungen gebaut werden ist der Erholungswert der Wege durch massive
Verlärmung und Naturzerstörung stark beeinträchtigt.