B 31-neu: Richter verkünden ihr Urteil am 7. August

FRIEDRICHSHAFEN - Die Kläger sind zuversichtlich, die Straßenplaner auch: Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes lässt sich nicht klar erkennen, ob der Planfeststellungsbeschluss zur B 31-neu rechtens ist oder nicht. Die Richter jedenfalls planen, ihre Entscheidung am Freitag, 7. August, mitzuteilen.

Länger und intensiver als vorgesehen hat sich der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg am Montag und gestern mit der Planung zur B 31-neu befasst. Wohin die juristische Reise gehen wird, war zumindest für Laien nicht klar erkennbar. Weil beide Seiten noch Schriftstücke nachreichen müssen und wollen, hat der dreiköpfige Senat, der vom Vorsitzenden Richter Heinz Bölle geleitet wird, gestern noch keine Entscheidung treffen können. Die Richter wollen aber am Freitag, 7. August, die grobe Richtung ihres Urteils mitteilen, den sogenannten Tenor. Die schriftliche Urteilsbegründung wird dann später zugestellt.

Der gestrige Verhandlungstag im GZH begann mit einigen Nachscharmützeln zu den Themen des Vortags. So machte die Klägerseite (Landwirte, Anlieger der geplanten Umgehungsstraße und der BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland) nochmals deutlich, dass sie die Verkehrsprognose, die den Straßenplanungen für die Region zugrunde liegt, für falsch hält. Das Regierungspräsidium Tübingen (RP), das für die Straßenplanung zuständig ist, wies diese Einschätzung erneut zurück. Und selbst, wenn man die Zahlen etwas nach unten korrigierte, sei das kein Grund, die vorliegenden Pläne in Frage zu stellen, hieß es.

Die Klägerseite stellte zu dem Thema einen Beweisantrag und eine ganze Reihe weiterer zum Thema Bachmuschel. Das Tier, das in Deutschland vom Aussterben bedroht ist, ist vor allem im Mühlbach bei Schnetzenhausen in besonderem Maße vertreten. Dieser Bach aber soll im Zuge der Baumaßnahme teilweise verlegt werden. Vor allem der BUND kritisiert, dass der Bach nicht als sogenanntes FFH-Gebiet (also ein Areal nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesen ist. Damit wäre er nach europäischen Vorgaben besonders geschützt. Warum der Mühlbach kein FFH-Gebiet ist und ob er als FFH-Gebiet nachzumelden ist, das war vor Gericht ziemlich umstritten. Die vielen Beweisanträge der Kläger zum Thema allerdings lehnte das Gericht ab. Die Straßenbefürworter im Saal (etwa die Hälfte der rund 60 Zuhörer) quittierte das mit Beifall. Prozessbeobachter sprachen von einem Punktsieg für die Planungsbehörde.

Kompromisse gefunden

Am Nachmittag beschäftigten sich die Richter mit Einzelklagen von Anliegern, die vor allem Lärmprobleme geltend machen, und von Landwirten, deren Flächen für den Straßenbau gebraucht werden. Teilweise gelang es, Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten leben konnten, also mehr vor allem für die Landwirte herauszuholen, als ihnen bislang zugesagt worden war. Die anderen Streitpunkte muss jetzt ebenfalls das Gericht entscheiden.

So unspektakulär wie die Verhandlung begann, ging sie zu Ende. Wer als Sieger aus dem Verfahren hervorgeht, wird sich am Freitag, 7. August, zeigen, wenn die Richter - so die derzeitige Planung - die Grundzüge ihrer Entscheidung bekanntgeben.

Petra Stark, Leitende Regierungsdirektorin beim RP Tübingen, zeigte sich nach Ende der Verhandlung optimistisch: "Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass wir das Verfahren gewinnen." Dass die FFH-Problematik so breiten Raum eingenommen habe, sei überraschend. Dass das ganze Projekt deshalb scheitern könnte, glaubt sie aber nicht.

Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber, der zusammen mit seinem Kollegen Hansjörg Wurster alle Kläger juristisch vertritt, gab sich ebenfalls zuversichtlich. Das Verfahren habe gezeigt, dass die Planung erhebliche ökologische, verkehrliche und rechtliche Mängel aufweise. "Wir sehen uns jedenfalls in unserer kritischen Einschätzung bestätigt", sagte er. Rolf Schilpp, Sprecher des Bündnisses "Pro B 31", der selbst Jurist ist, sagte nach der Verhandlung: "Ich habe ein gutes Gefühl. Ich glaube, dass es gut ausgeht. Es wäre für die Menschen nicht nachvollziehbar, wenn die Straße an der Bachmuschel scheitert." Oberbürgermeister Andreas Brand wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.

Im Grundsatz können die Richter entweder die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abweisen oder den Beschluss aufheben. In beiden Fällen sind gewisse Auflagen denkbar. Der 5. Senat entscheidet selbst, ob er eine Revision seines Urteils beim Bundesverwaltungsgericht zulässt. Das passiert nur, wenn grundsätzliche Rechtsfragen berührt sind. Beim BUND ist man zuversichtlich, dass das Thema Bachmuschel zumindest auf diesem Wege weiter aktuell bleibt.

(Erschienen: 29.07.2009)