Friedrichshafen

VGH-Urteil zur B31-Umgehung am 7. August

B31Dossier Verkehr Verwaltungerichtshof Klagen

Den Tenor seiner Entscheidung zu den Klagen gegen die Westumfahrung der Bundesstraße 31 von Friedrichshafen will der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim am Freitag, 7. August, bekannt geben.

Geradezu euphorisch war Rolf Schilpp vom Bündnis „Pro B 31“. In einem Gespräch mit dem SÜDKURIER ging Rechtsanwalt Schilpp fest davon aus, dass die Richter des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) den Planfeststellungsbeschluss für die Trasse der Westumgehung der B 31 für die Stadt Friedrichshafen bestätigen werden. Der Senat habe keine Mühen gescheut, die zweitägige mündliche Verhandlung dem Fall entsprechend zu verhandeln, lobte Schilpp. Den Tenor seiner Entscheidung zu den Klagen gegen die Umfahrung will der Senat des VGH am Freitag, 7. August, bekannt geben. Dies sagte Heinz Bölle, Vorsitzender Richter, am Ende des gestrigen zweiten Verhandlungstages im Graf-Zeppelin-Haus.

Im Laufe der mündlichen Erörterung der Klagen konnten gestern einige Grundstücksfragen gelöst werden. So wurde über eine Nutzungsregelung einem Landwirt garantiert, dass er eine Obstwiese weiter so nutzen kann, wie er es bisher gewohnt ist. Die Wiese soll als eine Ausgleichsfläche für den Straßenbau dienen. Daneben muss die Frage eines angemessenen Grundstückstausches für einen Obstbauern vom Senat entschieden werden. Hier war das zuständige Regierungspräsidium Tübingen zu Zugeständnissen bereit. Aber diese reichten dem klagenden Landwirt nicht aus. Vor allem ging es darum, ob eine zum Tausch angebotene Fläche erfolgreich für Intensivobstbau genutzt werden kann. Seitens des Regierungspräsidiums (RP) wurden hier weitere Zusagen gemacht: Die Wiese soll unter anderem eine Drainage bekommen und die Bodenqualität soll zusätzlich verbessert werden. Mögliche Ernteverluste, bedingt durch die schlechtere Bodenqualität an dieser Stelle, sollen durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen werden.

Doch letztlich war das Entgegenkommen der Planungsbehörde nicht ausreichend, damit der betroffene Obstbauer einem Vergleich und damit einem Verzicht auf eine Klage zustimmte. Dagegen konnte den Lärmschutzforderungen eines Hausbesitzers genügt werden, dessen Anwesen während der Bauarbeiten beeinträchtigt werden wird.

Kein Erfolg wird wohl die Klage einer Grundstückseigentümerin haben, die reklamierte, dass mit dem Bau der geplanten B 31 bereits klar sei, dass ihr Grundstück durch den nachfolgenden Bau einer neuen Kreisstraße von Markdorf in Richtung Efrizweiler beeinträchtigt werde. Für die Richter ist dies, das ließ der Senatsvorsitzende Heinz Bölle durchblicken, nicht zwangsweise nötig. Denn wo die Trasse dieser Kreisstraße verläuft, sei noch gar nicht klar und es gebe auch keinen Zwang, auf einer bestimmten Linie zu bauen. Landrat Lothar Wölfle hatte während des ersten Verhandlungstages unterstrichen, dass der Kreis, der diese Straße bauen wird, sich erst für eine Trasse aussprechen werde, wenn das VGH-Urteil vorliege.

Obwohl mit der Frage nach einem Schutzgebiet für die Bachmuschel juristisches Neuland beschritten wird, wie gestern berichtet, gab es während der gestrigen Verhandlung klare Anzeichen dafür, dass der Senat auch in diesem Fall wohl zugunsten des RP entscheiden wird. Denn alle entsprechenden Beweisanträge der Kläger-Anwälte wurden vom Senat abgelehnt.

Enttäuscht zeigte sich Walter Zacke vom Bürgerbündnis „Pro Kluftern“, das vor allem einen Anschlussknoten der B 31 für Kluftern vermeiden wollte, über den Verlauf der Verhandlung. Das Bündnis hat die Kläger mit insgesamt 50 000 Euro unterstützt. Ob der weitere Rechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht gegangen werde, sei völlig offen, so Zacke in einem SÜDKURIER-Gespräch.

Manfred Dieterle-Jöchle