Friedrichshafen

Muschel ein Stolperstein für B 31-Pläne

B31Dossier Verkehr Straßenbau Verwaltungsgerichtshof

Gefährden kann die vom Aussterben bedrohte Bachmuschel die Planungen für die B 31-Westumgehung von Friedrichshafen. Dies wurde zum Auftakt der Verhandlung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Trasse durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) deutlich. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.

Friedrichshafen – Seine Klage stützt der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) auf das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Bachmuschel im Mühlbach, der durch den B 31-Bau in seiner geplanten Form tangiert würde. Entgegen den bisherigen Annahmen, die dem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde lagen, ist das Vorkommen der Bachmuschel im Mühlbach deutlich größer. Die Population könnte sich auf bis zu 12 000 Tiere belaufen, sagte Jürgen Trautner, vom Tübinger Regierungspräsidium beauftragter Gutachter, gestern im Laufe der Verhandlung. Ende der vergangenen Woche waren Experten nochmals vor Ort gewesen, um den Muschel-Bestand zu erfassen, nachdem der BUND in einem eigenen Gutachten eine höhere Zahl an Muscheln ermittelte hatte, als Basis für die Planung war.

Vor allem die Frage, ob der Mühlbach als Lebensraum der Bachmuschel nicht als FFH-Schutzgebiet an die Europäische Union hätte nachgemeldet werden müssen, ist eine von grundsätzlicher Bedeutung. Dies deutete der Vorsitzende Richter des 5. Senats des VGH, Heinz Bölle, im Rahmen der Verhandlung im Häfler Graf-Zeppelin-Haus ebenso an wie Tobias Lieber, neben Hansjörg Wurster einer der beiden Rechtsanwälte, die die Kläger vertreten. Was den grundsätzlichen Schutz des Lebensraums von bedrohten Tieren anlangt, gebe es noch keine entsprechenden Urteile, so Lieber. Geklärt werden muss nach der Auffassung des VGH-Senats auch die Formulierung, dass es eine „bewusste Entscheidung“ gewesen sei, den Mühlbach nicht als Schutzgebiet auszuweisen. Eine Klärung soll es nach unseren Informationen durch die Vertreter des Tübinger Regierungspräsidiums möglichst bis heute, zum zweiten Verhandlungstag, geben.

Dass die Klage gegen die B 31-Pläne als bedeutend angesehen wird, wurde auch dadurch deutlich, dass neben regionalen Vertretern auch die Landesspitze des BUND der Verhandlung beiwohnte. Die grundsätzliche Bedeutung des Themas dokumentierte sich auch darin, dass unter den rund 130 Besucherinnen und Besuchern auch die Spitze der Häfler Stadtverwaltung mit Oberbürgermeister Andreas Brand und Bau-Bürgermeister Stefan Köhler vertreten war. Obendrein verfolgte auch Landrat Lothar Wölfle zu Beginn die Verhandlung.

Nachdem gestern auch die Frage nach einem möglichen alternativen Verlauf der Trasse und die Zahl der Anschlussknoten ebenso erörtert wurde wie die nach der Korrektheit der zugrunde gelegten Verkehrsprognosen, geht es heute unter anderem um die Frage, ob vom Straßenbau betroffene Landwirte in ihrer Existenz bedroht sind.

 

Bachmuschel

Die Bachmuschel, auch Gemeine Flussmuschel (Unio crassus), ist eine im Süßwasser, selten auch im Brackwasser lebende Muschel. Der Name „Bachmuschel“ ist gebräuchlich geworden als in den 1980er Jahren deutlich wurde, dass diese Art fast nur noch in den Oberläufen der Gewässer anzutreffen war. Allerdings ist die Art ursprünglich auch bis in die großen Flusssysteme von Elbe, Rhein und Donau hinein verbreitet gewesen und ist in Nordeuropa auch immer noch in großen Strömen anzutreffen. Daher wird der Name „Bachmuschel“ von manchen Spezialisten als irreführend bezeichnet. Die Bachmuschel ist eine Art nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH) und steht damit in der gesamten EU unter Schutz. Sie ist in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung eine besonders und streng geschützte Art und unterliegt gleichzeitig den Landesfischereigesetzen, die eine ganzjährige Schonzeit festlegen. (Quelle: Wikipedia)